Beratungsanfrage

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Als Rechtsanwälte sind wir verpflichtet, für jegliche Rechtsberatung ein Honorar in Rechnung zu stellen. Dessen Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert einer Angelegenheit. Eine Erstberatung darf indes gemäß § 20 Abs. 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) nicht mit mehr als € 180 abgerechnet werden.
Nach Eingang Ihrer Anfrage wird sich umgehend ein Anwalt unserer Kanzlei mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen die Einzelheiten, insbesondere die voraussichtliche Höhe der entstehenden Rechtsanwalts- und gegebenenfalls auch Gerichtsgebühren zu besprechen. Hierdurch enstehen Ihnen noch keine Kosten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß eine Beratung nur erfolgen kann, wenn die oben gemachten Angaben hinsichtlich Ihrer Personalien der Wahrheit entsprechen und die Anfrage einen realen Hintergrund hat.

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